Grundversicherung
Die Grundversicherung der Krankenkasse vergütet die Kosten für Psychotherapie wenn eine Anordnung durch den/ die Hausarzt/-ärztin vorliegt.
Die Leistungen werden nach dem Tarifsystem für Psychologische Psychotherapie abgegolten. Die Sitzungszeit wird pro Minute abgerechnet, zuzüglich der Vor- und Nachbereitungszeit.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten in der Höhe Ihrer Franchise zunächst selber zahlen.
Zusatzversicherung
Zusatzversicherungen der Krankenkassen leisten Beiträge an psychologische Behandlungen und Beratungen wenn kein Krankheitswert vorliegt. In diesem Fall entfällt die ärztliche Anordnung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Beiträge aus der Zusatzversicherung möglich sind.
Private Finanzierung
Wenn Sie die Kosten der Psychotherapie selbst bezahlen möchten, beträgt der Tarif CHF 192/ Stunde. Vor- und Nachbereitungszeit ist darin inbegriffen.
Konditionen/ Schweigepflicht
Im Einzelsetting dauert die Sitzung in der Regel 60 Minuten. Paar- und Familiengespräche dauern 75 oder 90 Minuten (nach Vereinbarung).
Bitte sagen Sie Sitzungen, die Sie nicht einhalten können mindestens 24 Stunden vorher ab. Ansonsten wird die vereinbarte Zeit in Rechnung gestellt (keine Krankenkassenbeteiligung).
Ich unterstehe der Schweigepflicht und den ethischen Richtlinien der Förderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP. Informationen werden nur nach Absprache mit Ihnen an Dritte weitergegeben.