Grundversicherung
Die Grundversicherung der Krankenkasse vergütet die Kosten für Psychotherapie wenn ein psychisches Leiden mit Krankheitswert und eine Anordnung durch den*die Hausarzt*ärztin vorliegen.
Die Leistungen werden nach dem Tarifsystem für Psychologische Psychotherapie abgegolten. Die Sitzungszeit wird pro Minute abgerechnet, zuzüglich der Vor- und Nachbereitungszeit.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten in der Höhe Ihrer Franchise selber tragen.
Zusatzversicherung
Zusatzversicherungen der Krankenkassen leisten Beiträge an Psychotherapie. In diesem Fall entfällt die ärztliche Anordnung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Beiträge aus der Zusatzversicherung möglich sind.
Private Finanzierung
Wenn Sie die Kosten privat übernehmen möchten, vereinbaren wir einen Tarif, der Ihre finanziellen Möglichkeiten mit berücksichtigt. Als Richtwert gilt CHF 180 für 55 Minuten Sitzungszeit.
Absagen
Bitte sagen Sie Sitzungen, die Sie nicht einhalten können mindestens 48 Stunden vorher ab. Ansonsten wird die vereinbarte Zeit in Rechnung gestellt (keine Krankenkassenbeteiligung).